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Teilnahmebedingungen Influencer

Teilnahmebedingungen für Performance Collection Casting & Shooting

 

I. Gegenstand der Teilnahmebedingungen 

 

1. Die GOLD´S GYM Trading GmbH, Saarbrücker Straße 38, 10405 Berlin (nachfolgend GGT) in Kooperation mit der Brands Fashion GmbH, Muellerstrasse 11, 21244 Buchholz, führen ein Casting durch, um das neue Gesicht der GOLD´S GYM Apparel Kampagne zu finden. 

 

2. Um das neue Gesicht der Kampagne zu finden, findet zunächst ein Casting in der Zeit vom 01.09. – 22.09.2023 statt. Hierzu ist eine Bewerbung über die URL https://apparel.goldsgym.com/de/ambassadors erforderlich. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens muss der Bewerber/ die Bewerberin seinen Instagramm-Account benennen. Die dort veröffentlichten Fotos des Bewerbers/ der Bewerberin werden für die Auswahl Kandidaten für das Shooting gesichtet. Sofern ein Instagramm-Account eines Bewerbers/ einer Bewerberin die Jury überzeugt, nimmt diese ausgewählte Person an der 2. Phase des Casting-Prozesses teil. Hier wird der Teilnehmende dann aufgefordert, einen Video-Klipp einzureichen. Aus den Bewerbern der 2. Phase des Castings werden die Teilnehmenden für ein Shooting, welches in dem Zeitraum vom 17.10. - 23.10.2023 in Berlin stattfindet, ausgewählt.

 

3. Für die Teilnahme am Casting sowie Shooting gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit der jeweiligen Anmeldung auf https://apparel.goldsgym.com/de/ambassadors erklären sich die Teilnehmenden mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden. 

 

II. Teilnahmeberechtigung 

 

1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Italien.  

 

2. Für die Teilnahme ist ein aktueller Nutzer-Account in dem sozialen Netzwerk „Instagram“ (https://www.instagram.com/) erforderlich bzw. muss ein solcher Account gegebenenfalls für die Dauer des Auswahlverfahrens eingerichtet werden.

 

3. Die Teilnehmenden am Casting stellen sicher, dass sie im Zeitraum vom 18.10. – 22.10.2023 für das Shooting in Berlin verfügbar sind.

 

4. Die Teilnehmenden tragen dafür Sorge, dass sie für eine Anreise zum Shooting über die notwendigen Dokumente verfügen. Dies könnte ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sein. Ggf. ist ein gültiges Visum für die Einreise nach Deutschland erforderlich. 

 

III. Ablauf Casting

 

1.

a)  Bewerbungsaufruf Phase 1 vom 01.09. – 15.09.2023

 

Der Aufruf zur Bewerbung findet im vorgenannten Zeitraum statt. Innerhalb dieses Zeitraums können sich die Teilnehmenden über die URL: https://apparel.goldsgym.com/de/ambassadors  bewerben. Hierfür ist die Bekanntgabe der folgenden Daten erforderlich: 

 

o Name

o Geburtsdatum

o gültige Anschrift

o gültige Emailadresse

o Oberteil Größe

o Unterteil Größe

o Schuhgröße

o Link zum Instagram Profil

 

b) Unter allen Bewerbungen werden die Teilnehmenden der zweiten Phase ermittelt. 

 

c) Die Bewerber dürfen sich ab dem Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Anschluss des Shootings optisch nicht erheblich verändern.

 

d) Die Teilnehmenden am Bewerbungsverfahren willigen ein, dass sie im Anschluss an Phase 1 per E-Mail über ein mögliches Weiterkommen in die Phase 2 informiert werden. E-Mailabsender ist goldsgym_apparel@rsggroup.com. Die Teilnehmenden stellen sicher, dass sie die E-Mail erhalten.   

 

2. Bewerbungsphase Phase 2 vom 15.09. – 22.09.2023

 

a) Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten ein Kleidungsstück / Oberteil der Marke „GOLD´S GYM“ an die von ihnen genannte Anschrift übersandt. Die Teilnehmenden sind für die Aktualisierung der Kontaktdaten (insbesondere der Postanschrift) verantwortlich. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter und/ oder unvollständiger Kontaktdaten (z.B. unrichtige Postanschrift) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmenden. GGT ist nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. 

 

b) Die Teilnehmenden erstellen ein Video von sich, in welchem sie dieses Oberteil tragen und präsentieren. Sollte das Oberteil nicht rechtzeitig bei einem Teilnehmenden ankommen, kann alternativ ein schwarzes oder weißes Oberteil ohne erkennbares Markenlogo getragen werden. 

 

c) Das erstelle Video muss dann bis 22.09.2023 an den Instagram Account @goldsgymgermany oder via Wetransfer-Link an  goldsgym_apparel@rsggroup.com geschickt werden. 

 

d) Unter allen Einsendungen wählt eine Jury 10 Teilnehmende, die zum Shooting eingeladen werden. 

 

IV. Ablauf Shooting 

 

1. Das Shooting findet in der Zeit vom 18.10. – 22.10.2023 in Berlin statt.  

 

2. Die Anreise für Shooting-Teilnehmenden kann bereits am 17.10.2023 notwendig sein.  

 

3. Der Zeitpunkt der An- und Abreise richtet sich nach dem Shooting-Plan. Dieser wird in der KW40 erstellt und den Shooting-Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Die späteste Abreise kann Montag, der 23.10.2023 sein. 

 

4. Die Teilnehmenden am Shooting verpflichten sich, zu den Shootings in einer guten körperlichen und gesundheitlichen Verfassung zu erscheinen, die es ermöglicht, die Aufnahmen von ihnen in der vorgesehenen Zeit durchzuführen. Ferner verpflichten sich die Teilnehmenden, GGT wesentliche Veränderungen in ihrem Aussehen (z.B. betreffend Frisur, Tattoos, Ringe, Piercings, Bart etc.) oder auch Schwangerschaften mitzuteilen.

 

5. GGT weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Unfallversicherung für die Teilnehmenden am Shooting nicht besteht. Werden durch die Teilnehmenden Gegenstände eingebracht, so ist dies GGT anzuzeigen. Eine Pflicht für GGT, bezüglich solcher Gegenstände für Versicherungsschutz zu sorgen, besteht nicht.

 

6. Die Teilnehmenden erhalten für die Teilnahme am Shooting keine Vergütung.

 

7. Die Teilnahme an diesem Shooting begründet kein Arbeitsverhältnis.

 

 

V. An- und Abreise zum Shooting, Unterbringung    

 

1. Die Buchung der An- und Abreise sowie der Übernachtungen aller Shooting-Teilnehmenden findet in der KW 40 durch GGT statt. Die entsprechenden Buchungsunterlagen werden den Teilnehmenden rechtzeitig übermittelt. 

 

2. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Teilnehmenden, soweit nichts anderes angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Verpflegung vor Ort, Minibar, Telefon etc.).

 

3. Die Teilnehmenden werden in einem Hotel der Kategorie MotelOne / Ibis Budget untergebracht.    

 

4. Sollte es einem Teilnehmenden nicht möglich sein, die bereits gebuchte Reise anzutreten, wird GGT die bereits auf seinen Namen gebuchten Reise- und Unterbringungskosten von ihm erstattet verlangen. Eine Ausnahme bildet hier ein nachweislich krankheitsbedingter Ausfall. Dies ist GGT rechtzeitig anzuzeigen sowie nachzuweisen. 

 

5. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf tatsächliche Durchführung des Shootings besteht nicht.

 

VI. Ausschluss von der Teilnahme am Shooting; Vorzeitige Beendigung Bewerbungsverfahrens 

 

1. GGT ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Casting sowie Shooting auszuschließen. GGT ist ebenso berechtigt, Teilnehmende bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs oder bei in sonstiger Weise rechtswidrigen Videos (z. B. bei Videos mit obszönen oder rechtswidrigen Inhalten), jederzeit und ohne vorherige Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt auch, wenn jemand bereits als Shooting-Teilnehmender ermittelt worden ist oder die Teilnahme am Shooting bereits erklärt wurde; in diesem Fall entfällt die Möglichkeit der Teilnahme am Shooting. 

 

2. Sollte jemand als Shooting-Teilnehmer bestimmt worden sein und diesem die Teilnahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder aufgrund eines nachträglichen Ausschlusses gem. Ziffer VI Nr. 1 dieser Teilnahmebedingungen nicht möglich sein, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme ersatzlos.

 

3. GGT ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, das Bewerbungsverfahren ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen oder zu beenden, wenn das Verfahren z.B. durch Manipulationen durch Teilnehmende oder Dritte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von GGT und/oder Teilnehmenden nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die vorzeitige Beendigung wird GGT den Teilnehmenden in geeigneter Weise auf der Instagram Seite @goldsgymgermany  mitteilen.

 

VII. Nutzung von Namen, Texten und Bildmaterial durch GGT bzw. Brands Fashion

1. Die Teilnehmenden versichern gegenüber GGT, Rechteinhaber für die übersandten Videos und Bilder zu sein. Ferner versichern diese, dass keine Rechte Dritter verletzt werden; dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte fotografierter / gefilmter Personen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, GGT und Brands Fashion von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung derartiger Rechte im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung durch GGT bzw. Brands Fashion und den Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

2. Die Teilnehmenden räumen GGT bzw. Brands Fashion folgende räumlich und zeitlich unbeschränkte einfache Nutzungsrechte an den übersandten / hochgeladenen Videos und Bildern ein: 

a) GGT bzw. Brands Fashion sind berechtigt, die übersandten / hochgeladenen Videos oder Bilder zu bearbeiten, insbesondere durch elektronische Bildbearbeitungen in Online-Auftritten.

b) GGT bzw. Brands Fashion sind berechtigt, die übersandten / hochgeladenen Videos oder Bilder, im Original oder in bearbeiteter Form, auf dem GGT-Instagram-Kanal, der GGT-Kampagnen-Seite und auf der GGT-Website sowie bisher noch nicht bekannten Plattformen zu veröffentlichen.  

c) GGT bzw. Brands Fashion sind berechtigt, das übersandte / hochgeladene Video zu vervielfältigen und auf Datenträgern zu speichern.

d) GGT bzw. Brands Fashion sind berechtigt, an mit der GGT verbundene Unternehmen im In- und Ausland weitere entsprechende einfache Nutzungsrechte zu vergeben.

3. Durch alle vorstehend genannten Rechteübertragungen an GGT bzw. Brands Fashion erhalten die Teilnehmenden kein Recht auf Vergütung oder Aufwendungsersatz. 

 

VIII. Datenschutzhinweis

1. Die Mitteilung der persönlichen Daten nach Ziffer III Nr. 1a) dieser Teilnahmebedingungen dient im Bewerbungsbefahren der Feststellung der Teilnehmenden (Vor- und Nachname), der Teilnahmeberechtigung (Geburtsdatum) und der Übersendung der für das Shooting erforderlichen Kleidungsstücke (Kleidungsgröße, Postanschrift). Die Abfrage des Instagram-Profils ist für die Auswahl der Shooting-Kandidaten erforderlich. Zum Zwecke der Reisebuchung werden personenbezogene Daten an Reisebüros, Fluglinien und anderen Dienstleistern, die für die Buchungen zuständig sind, weitergegeben. Die übermittelten Daten werden nach Beendigung und Abwicklung der Shootings sowie Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig   gelöscht. 

 

2. Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, die Einwilligung in die Datenverarbeitung per E-Mail an goldsgym_apparel@rsggroup.com zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Mit dem Widerruf durch den Teilnehmenden endet die Teilnahme am Bewerbungsprozess mit sofortiger Wirkung. 

 

3. Im Hinblick auf Nutzung der Daten durch Instagram verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinien von Instagram https://de-de.facebook.com/help/instagram/155833707900388

 

IX. Hinweise und Bedingungen von Instagram 

1. Es besteht keine Verbindung zu Instagram. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen GGT, den Teilnehmenden und Instagram durch die Instagram-Nutzungsbedingungen 

(Nutzungsbedingungen | Instagram-Hilfebereich (facebook.com)

und die Datenschutzregeln (https://de-de.facebook.com/help/instagram/155833707900388) von Instagram bestimmt. 

 

2. Die Teilnehmenden können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Bewerbungsprozess entstehen. GGT stellt insofern Instagram von der Inanspruchnahme durch die Teilnehmenden frei. 

 

3. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Bewerbungsprozesses sind an GGT zu richten.

 

X. Haftung 

1. GGT haftet im Rahmen der Durchführung des Bewerbungsprozesses – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GGT nur bei Verletzung solcher Verpflichtungen, die für die Teilnahme an dem Bewerbungsprozess wesentlich sind (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Teilnahme erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Mitarbeitern sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GGT. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Personenschäden. 

 

2. GGT ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb des Bewerbungsprozesses anzubieten und diesen möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. GGT weist aber darauf hin, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist. GGT übernimmt keine Gewährleistung für einen störungsfreien Betrieb des Bewerbungsprozesses. Es ist GGT insbesondere unbenommen, den Zugang zum Bewerbungsprozess aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder sogar auf Dauer, einzuschränken. 

 

3. GGT haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden durch GGT oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von Kardinalspflichten verursacht werden. Nicht erfasst von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und Verlust und/oder Zerstörung persönlicher Gegenstände usw. wird von GGT nicht übernommen. Weiter ist eine Haftung aufgrund höherer Gewalt (außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Naturereignisse und Wetterverhältnisse) und daraus resultierender Schäden ausgeschlossen.

 

XI. Schlussbestimmungen 

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (UN-Kaufrecht) anwendbar. Bist du Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates deines gewöhnlichen Aufenthaltes gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 

 

3. Sollten einzelne dieser Teilnahmebestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem ursprünglich gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.

 

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